Eine "
Private Krankenversicherung" in Deutschland ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und auch teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsgesellschaften gegen Kosten, welche aus Krankheit oder auch Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen.
Für alle Personen in Deutschland besteht eine Versicherungspflicht, welche weder gesetzlich versichert sind, noch Ansprüche auf freie Heilfürsorge, Beihilfe oder ähnliches haben.